1. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail.
2. Holen Sie eine ärztliche Verordnung beim Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. Darauf sollte folgendes stehen:
3. Eine chefärztliche Bewilligung ist zurzeit - mit Ausnahme der SVS - nicht notwendig.
KOSTEN (ab 01. 01. 2026):
Therapie / 60 min - 105 €
Begutachtung / 60 min - 110 €
Beratung / 60 min - 110 €
Die aktuellen Tarife für die Kostenrefundierung bertragen: ÖGK 60,82 €, BVA 76,03 €, SVS 60,68 € pro Einheit (60 min).
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft, oder bestehende Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten.
Verbleibende Kosten können (ab einer bestimmten Höhe) als außerordentliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Details und offene Fragen klären wir gerne im persönlichen Gespräch!